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Patienteninformation

Krankenkassen

Die Bezahlung der Behandlungskosten sowie die Abklärung über allfällige Kostenbeteiligungen der Zusatzversicherung (Komplementär) der Krankenkasse ist grundsätzlich Sache der Klienten.

Eine Rückerstattung der Behandlungskosten erfolgt aber nur, wenn Sie eine entsprechende
Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Die Produkteauswahl bei diesen Zusatzversicherungen ist in den letzten Jahren sehr gross, vielfältig und zum Teil auch unübersichtlich geworden, sodass mittlerweile sehr grosse Unterschiede bei den Leistungen bestehen.
Bitte bedenken Sie, dass ich direkt von den Versicherungen keine Informationen betreffend Änderungen bei der Leistungserbringung oder den Produkten erhalte. Vielmehr werden solche Infos nur direkt an die Versicherten abgegeben.
Ich stelle immer wieder fest, dass Krankenkassen solche Vertragsänderungen einseitig einführen und dabei ihre Versicherten nur ungenügend informieren. Dies kann zu Unannehmlichkeiten führen.
Bitte klären Sie deshalb unbedingt vor der Behandlung ab, ob eine Kostengutsprache erfolgt:
- Welche Methoden übernimmt die Kasse?
- Bin ich bei Ihrer Krankenkasse anerkannt?
- Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
- Wie viele Therapiesitzungen pro Behandlung übernimmt die Kasse?
- Welchen finanziellen Beitrag zahlt die Kasse an die Behandlung?

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